Leistungen
Die Teilbereiche der Grünflächenunterhaltung
Die Grünflächenunterhaltung gliedert sich in folgende Teilbereiche, die durch den Bauhof bearbeitet werden.
Grünanlagen / Sportstätten:
Zu diesem Bereich gehören städtische Parkanlagen, Ausgleichsflächen, Obstwiesen und Rasenflächen. Hauptaufgabe des Bauhofs ist es, diese Flächen funktionsfähig, verkehrssicher und ästhetisch zu erhalten und zu unterhalten. Weiterhin ist ein wichtiger Aspekt die Erhaltung der Artenvielfalt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl neuer Gehölze gelegt. Hier werden hauptsächlich einheimische, für oberbergische Breitengerade geeignete Gehölze ausgewählt, die weiterhin als Nährgehölz und Brutstädten für Vögel und Insekten dienen.
Bei den Sportstätten verhält es sich ähnlich, hierbei werden zusätzlich noch Regenerationsarbeiten der Rasen- und Kunstrasenplätze wie das Vertikutieren, Besanden, Aerifizieren und Nachsäen des Rasens durchgeführt.
Straßenbegleitgrün:
Hier steht die Verkehrssicherheit des fußläufigen sowie des fahrenden Verkehrs im Vordergrund. In allen Bereichen werden auch kleinere Um- und Neubaumaßnahmen durchgeführt. Ziel des Ganzen ist es ein artenreiches, funktionsfähiges und verkehrssicheres öffentliches Begleitgrün zu entwickeln und zu erhalten!
Die Gesamtfläche der Grünanlagen der Städte Wippefürth und Hückeswagen betragen rund 421.000 qm.
Diese teilen sich wie folgt auf:
- 196.000 qm Rasenfläche
- 110.000 qm Gehölzflächen
- 8.000 qm Wassergebundene Wegeflächen
- 12.500 qm Formheckenfläche
- 94.500 qm Sportrasenfläche (Echtrasen, ohne Kunstrasenplätze)
- Mähen und Aufnahme des Schnittgutes (30 - 35 Schnitte im Jahr)
- Aerifizieren und Besanden der Rasenfläche
- Dünge- und Wässerungsarbeiten
Weiterhin gehört zum Aufgabenspektrum der Mitarbeiter des Bauhofes die Unterhaltung der Wirtschafts- und Wanderwege mit einer Gesamtfläche von 345.000 qm.
Die Anzahl der einzelnen Pflegegänge ist durch ein Grünflächenkataster definiert.
Hier werden z. B. Flächen nach:
- Gebrauchsrasenfläche (10 - 13 Schnitte/Jahr),
- Landschaftsrasen (5 - 6 Schnitte/Jahr) sowie
- Ausgleichsflächen (1 - 2 Schnitte/Jahr) unterschieden